Schutzdienst |
| Der Schutzdienst ist Teil der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG). | ||||||||||
Neben dem Einsatz bei der Jagd diente der Hund seit seiner Haustierwerdung dem Menschen als Beschützer seiner Person und seines Eigentums. In der heutigen Gesellschaft dient der Hund vorwiegend noch bei diensthundhaltenden Behörden als Schutzhund. Bei der Ausbildung zum Sportgebrauchshund wird mit weitgehend aggressionslosen Methoden das natürliche Kampf- und Raufverhalten des Hundes kanalisiert.Die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes wird durch sachgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer, Ausbilder und Schutzdiensthelfer gefördert. Ausbilder und Schutzdiensthelfer werden in wiederkehrenden Schulungen intensiv für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Trieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit (TSB) sind neben absoluter Führigkeit wesentliche Bestandteile bei der Prüfung des Gehorsams unter Belastung. In der Vielseitigkeitsprüfung »Abteilung C« (Schutzdienst) sucht der Hund auf Weisung seines Hundesführers das Trainingsgelände nach einem Scheintäter ab und stellt ihn dann. Verschiedene Scheinangriffe wie z.B. »Überfall auf den Hund«, »Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers«, »Angriff auf den Hund aus der Bewegung« geben dem Hund Gelegenheit, sein Können zu zeigen. |
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Impressionen
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